Willkommen in der Gemeinde Fischlham

Aktuelle Information zur Geflügelpest

Aushängezeitraum: 25.04.2023

Bürgerinformation_Geflügelpest_2023-04-22.pdf herunterladen (0.37 MB)

Geflügelpest-Verordnung_2007_Fassung_vom_25.04.2023.pdf herunterladen (0.35 MB)

Gem. § 6 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung 2007, BGBl. II Nr. 309/2007 idF. BGBl. II Nr. 6/2023 gilt grundsätzlich, dass die Haltung von Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln der Behörde binnen einer Woche ab Aufnahme der Haltung zu melden ist. Diese Meldepflicht gilt auch für Zoos, Tierheime, Hobbyhaltungen und Kleinhaltungen sowie für Haltungen zu jagdlichen Zwecken (z.B.: Jagdgatter). Ausgenommen von der Meldepflicht ist die Haltung von Heimvögeln, die dauerhaft in geschlossenen Räumen und ohne direkten oder indirekten Kontakt zu anderen Vögeln gehalten werden.

BH_E58_Haltung_Gefluegel_Voegel.pdf herunterladen (0.32 MB)

Datei herunterladen (Bürgerinformation_Geflügelpest_2023-04-22[1][1].pdf) (382 KB) - .PDF

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