Willkommen in der Gemeinde Fischlham

Aufreger Bereitstellungsgebühr

Veröffentlichungsdatum17.06.2025Lesedauer2 Minuten
Grünland

Was hat es mit dieser Bereitstellungsgebühr auf sich und was ist das eigentlich?
Heute erklären wir das Aufreger-Thema für euch!

Was ist die Bereitstellungsgebühr?
Die Bereitstellungsgebühr wird für angeschlossene (an Kanalisation und/oder Ortswasserleitung) aber unbebaute Grundstücke verrechnet.

Was heißt „angeschlossene“ aber „unbebaute“ Grundstücke?
Angeschlossen heißt, dass der Kanal und/oder die Ortswasserleitung am Grundstück liegt.
Unbebaut heißt, dass auf dem Grundstück kein Gebäude mit Kanal- oder Wasseranschluss errichtet wurde.

Wie hoch ist die Bereitstellungsgebühr?
Die Bereitstellungsgebühr richtet sich nach der Grundstücksgröße und wird für den Ortswasseranschluss mit 0,30 Euro pro m2 und für den Kanalanschluss mit 0,66 Euro pro m2 verrechnet.

Wie wird die Bereitstellungsgebühr verrechnet?
Die Bereitstellungsgebühr ist eine Jahresgebühr und wird für Abwasser vierteljährlich und für Wasser halbjährlich dem Grundstückseigentümer von der Gemeinde vorgeschrieben.

Warum verrechnet die Gemeinde plötzlich diese Bereitstellungsgebühr?
Viele Gemeinden verrechnen diese Gebühr bereits seit vielen Jahren und die Gemeinde Fischlham hat sich im Jahr 2023 entschlossen, diese auch einzuführen, was dann 2024 umgesetzt wurde.
Die Kanal- und Wasserversorgungsanlagen müssen immer gewartet und auf Stand gehalten werden und das kann nicht nur von Grundstückseigentümern getragen werden, deren Grundstücke bebaut sind (und dadurch Grundgebühren und Nutzungs-/Bezugsgebühren verrechnet bekommen), sondern da müssen auch die einen Beitrag leisten, für deren Grundstücke die Anschlussmöglichkeit errichtet wurde!

Was macht die Gemeinde mit den eingenommenen Bereitstellungsgebühren?
Die Bereitstellungsgebühren sind sogenannte zweckgebundene Einnahmen. Das bedeutet, das Geld wird für Wasser und Kanal eingenommen und darf auch nur dafür verwendet werden. Somit werden mit diesen Geldern die Kanal- und Wasserleitungen erneuert, erweitert, saniert und vor allem instandgehalten.

Muss diese Bereitstellungsgebühr jeder Eigentümer zahlen, dessen Grundstück nicht bebaut ist?
Ja – das muss ausnahmslos jeder Grundstückseigentümer bezahlen, dessen Grundstück nicht bebaut ist – es gibt KEINE Ausnahmen in Fischlham!
Es steht selbstverständlich jedem Grundstückseigentümer frei, ein Gebäude samt Wasser- und/oder Kanalanschluss zu errichten – gerne steht Ihnen das örtliche Bauamt zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben, ob Ihr Bauvorhaben bewilligungs- oder anzeigepflichtig ist. Vergessen Sie aber nicht, dass durch den Wasser- oder Kanalanschluss am Gebäude auch die Grundgebühren und Nutzungs-/Bezugsgebühren jährlich fällig werden!

Sollten noch Fragen unbeantwortet geblieben sein, melden Sie sich gerne am Gemeindeamt unter 07241/2203 – wir sind von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12:00 Uhr und am Dienstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr für Sie da!