Reisedokumentgebühren ab 01.07.2025:
• Erstes Reisedokument gebührenfrei (Gültigkeit 2 Jahre)
(ab Geburt bis einschließlich dem 2. Geburtstag)
Bei Ausstellung eines weiteren Reisedokuments, z.B. wegen Namensänderung:
Kinderreisepass € 44,-, Kinderpersonalausweis € 39,-
• Kinderreisepass bis 12 Jahre € 44,- (ab 2. Geb. Gültigkeit 5 Jahre)
• Reisepass ab 12. Geburtstag € 112,- (ab 12. Geb. Gültigkeit 10 Jahre)
• Kinderpersonalausweis bis 16 Jahre € 39,- (ab 2. Geb. Gültigkeit 5 Jahre,
ab dem 12. Geburtstag 10 Jahre)
• Personalausweis ab 16. Geburtstag € 91,- (Gültigkeit 10 Jahre)
Ein neuer Reisepass kann in der Wohnsitzgemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden.
Die Passbehörde stellt den Reisepass nicht direkt aus, dieser wird bei einer gewöhnlichen Zustellung innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.
Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.
Erforderliche Unterlagen Reisepassbeantragung
- Alter Reisepass vorhanden:
- Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
- Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:
- Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
- Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
- Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei Kindern mit gemeinsamer Obsorgevereinbarung (bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen): schriftliche Obsorgevereinbarung des Standesamts
- Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
- Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:
- Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Verleihungsurkunde
- Es besteht keine Verpflichtung, akademische Grade in Reisepässe einzutragen.
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.