Heizkostenzuschuss ab 16. März beantragen
Rasche und einfache Beantragung ab 16. März auf www.ooe.gv.at
Bei der digitalen Beantragung muss lediglich das Online-Formular ausgefüllt werden, es sind keine Unterlagen notwendig. Die Abfrage von Haushaltseinkommen und Kontrolle der Wohnadresse sowie Anzahl der Personen im Haushalt erfolgt automatisch durch eine Verknüpfung mit der Transparenzdatenbank und dem Zentralen Melderegister.
- Antragszeitraum: 16. März bis 15. Mai auf www.ooe.gv.at
- Auszahlungshöhe: 200,- Euro
- Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen 2025):
Ein-Personen-Haushalt: 21.883,- Euro Jahresbrutto
Mehr-Personen-Haushalt: 30.913,- Euro Jahresbrutto
Ausgenommen sind Asylwerber, Subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene und Personen, die in speziellen, öffentlich finanzierten Wohneinrichtungen untergebracht sind.
Sollten Sie Unterstützung bei der Beantragung benötigen, so helfen Ihnen unsere Gemeindemitarbeiter 07241/22 03 gerne.