Willkommen in der Gemeinde Fischlham

Information für Geflügelhalter/innen in Gebieten mit stark erhöhtem HPAI-Risiko

Veröffentlichungsdatum11.11.2024Lesedauer1 Minute
Achtung

Sehr geehrte Damen und Herren!


Aus gegebenen Anlass wird im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land folgende Information mitgeteilt:

In den vergangenen Wochen wurden mehrere Fälle von HPAI bei Wildvögeln in einigen Bundesländern, sowie Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelhaltungen ebenfalls in mehreren Bundesländern festgestellt. Auf Grund dessen wurden in den AVN mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes Gebiete mit einem erhöhten bzw. stark erhöhten Risiko definiert (siehe  Kundmachung_-_Zur_Festlegung_eines_HPAI-Risikogebietes.pdf herunterladen (0.07 MB)).

Für Oberösterreich wurden in § 1 B der oben genannten Kundmachung die folgenden Bezirke als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt:
•    Braunau am Inn
•    Grieskirchen
•    Linz-Land
•    Perg
•    Ried im Innkreis
•    Schärding
•    Wels-Land

Alle anderen Bezirke bzw. Magistrate wurden gemäß § 1 A der Kundmachung als Gebiete mit erhöhtem Risiko definiert.  

In den Risikogebieten sind Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) einzuhalten.  

Infoblatt_für_GeflügelhalterInnen_in_Gebieten_mit_stark_erhöhtem_HPAI-Risiko.pdf herunterladen (0.1 MB)

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gemäß §8 Abs. 2 VGV eingehalten werden.

Sollten Sie Fragen haben so können Sie diese gerne an die Bezirkshauptmannschaft Wels- Land - Abteilung Veterinärrecht Tel.: 07242/618-74460 oder per E-Mail an: bh-wl.post@ooe.gv.at richten.