Aus aktuellem Anlass wird erneut darauf hingewiesen, dass das Entzünden von offenem Feuer auf trockenen Wiesen, in Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereichen strengstens verboten ist!
Folgende Verhaltensregeln sind unbedingt zu beachten:
--> Kein offenes Feuer, kein Grillen und keine Lagerfeuer auf trockenen Wiesen, im Wald oder in der Nähe von Wiesen und Waldrändern.
--> Rauchverbot in Waldgebieten und deren Gefährdungsbereichen.
--> Keine Glasflaschen oder andere Gegenstände zurücklassen, die durch Sonneneinstrahlung Brände verursachen können.
--> Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen, da heiße Fahrzeugteile, insbesondere die Auspuffanlage, Brände auslösen können.
Um Wald- und Flurbrände zu verhindern müssen diese Vorschriften konsequent eingehalten werden.
Verstöße gegen diese Bestimmungen werden mit einer Geldstrafe bis € 7.270,- oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. In besonders schwerwiegenden Fällen können beide Strafen nebeneinander verhängt werden.
